flying cats e.V. bietet Sicherheit bei Tierschutz und Tiervermittlung

Die für unsere Vermittlungstätigkeit notwendige und gesetzlich vorgeschriebene Erlaubnis nach § 11 des Tierschutzgesetzes, wurde uns im August 2014 vom zuständigen Veterinäramt erteilt. Damit hat unser Verein die amtstierärztliche Bestätigung erhalten, dass wir alle gesetzlichen Voraussetzungen bzgl. gesundheitlicher Versorgung der Tiere, Transport, Unterbringung und Vermittlung von Katzen erfüllen.

flying cats e.V. ist eine geprüfte Organisation mit Erlaubnis nach §11 Tierschutzgesetz (TierSchG). Aufsichtsbehörde: Stadt Hannover



Katze gefunden – und wie geht's weiter?

Wenn Sie bereits eine Katze gefunden haben, welcher Sie ein neues Zuhause geben möchten, setzen Sie sich telefonisch oder per Mail mit uns in Verbindung (siehe unter >>Kontakte<<). Wir können Ihnen noch Details zu dem Tier geben und gemeinsam mit Ihnen klären, ob das Tier gut zu Ihnen passt. Da sich mehrere Mitarbeiter um die Vermittlung kümmern, müssen wir manchmal noch abklären, ob das Tier evtl. schon angefragt oder reserviert ist. Auch wenn Sie bei den auf unserer Homepage präsentierten Tieren noch nicht Ihre Traumkatze entdeckt haben, sprechen Sie uns einfach an, denn wir können nicht alle unsere Katzen auf der Seite vorstellen und auch Neuzugänge kommen leider täglich, die Sie dann nicht sofort unter dem entsprechenden Menüpunkt finden können. Haben Sie sich dann entschieden, wird jemand zur Vorkontrolle zu Ihnen nach Hause kommen und schauen, ob Zuhause, Tier und Mensch gut zusammenpassen. Den Termin sprechen wir natürlich mit Ihnen ab.

An diesem Punkt möchten wir nochmal deutlich machen, dass es uns bei dem Besuch nicht darum geht, Sie persönlich zu kontrollieren oder Ihren Einrichtungsgeschmack zu be- oder verurteilen – vielmehr möchten wir Sie kennenlernen! Wir möchten einfach wissen, wo das Tier in Zukunft leben wird. Bis zu dem Termin sind oft noch einige Fragen ihrerseits aufgetaucht, die wir an dem Tag gleich besprechen können. Wenn Sie möchten, geben wir Ihnen auch noch wertvolle Tipps für das künftige Zusammenleben mit Katzen. In keinem Fall kommen wir unangemeldet vorbei – weder vorher noch nachher!


Ist der neue Hausbewohner denn auch gesund?

Unsere Tiere weisen bei Vermittlung alle nötigen Impfungen auf und sind mit einem Mikrochip gekennzeichnet. Des Weiteren sind sie entwurmt und entfloht. Meist sind die Katzen bereits kastriert, es sei denn es handelt sich um Jungtiere, die auf Grund ihres Alters noch nicht kastriert werden können. Sollte ein Tier eine uns bekannte gesundheitliche Beeinträchtigung haben, werden Sie vorher informiert und können Ihre Entscheidung dann in Ruhe fällen. Bitte bedenken Sie aber auch, dass wir die Gesundheit eines Tieres nicht garantieren können. Sollte ein Tier doch einmal kurz nach seiner Vermittlung in Deutschland erkranken, liegt es in Ihrer Verantwortung, Sorge für seine Gesundheit zu tragen. Dies ist bei einer innerdeutschen Vermittlung über ein Tierheim, eine Privatvermittlung oder einen Züchter nicht anders. Die Übernahme eines Tieres aus Tierschutzbeständen bedeutet auch besondere Fürsorge und Verständnis, da die Tiere sich den neuen Lebensgewohnheiten erst anpassen müssen. Hierfür benötigen sie Zeit und Geduld. Bitte überlegen Sie daher sorgfältig, ob Sie und auch alle anderen Personen in Ihrem Haushalt bereit sind, diese aufzubringen. Vor allem wenn ein Tier sich zunächst nicht genau den Erwartungen entsprechend verhält und evtl. anfangs unsicher oder ängstlich ist, stellt sich heraus wie gut die Anschaffung des neuen Mitbewohners vorher überlegt war. Bedenken Sie vor allem in den ersten Tagen, was das Tier erlebt hat, bevor es zu Ihnen kam. Erst wurde es evtl. von Menschen verlassen, hat vielleicht seine Mutter verloren oder wurde ihr viel zu früh weggenommen, dann vielleicht eingefangen, lebte mit vielen anderen Tieren zusammen in einer Auffangstationen oder saß allein in einem Käfig, hat evtl. Hunger, Durst, Kälte und/oder auch Gewalt erfahren müssen und danach eine Reise angetreten, um sich in einer ungewohnten Umgebung wieder zu finden. 

Seien Sie daher nicht ungeduldig, wenn Ihr neues Familienmitglied in den ersten Tagen mit Stress bedingtem Durchfall, Unsauberkeit, Scheu oder sonst irgendwie anders als erwartet reagiert. Machen Sie sich bewusst, dass Sie es mit einem Tier zu tun haben, dass erst sein Vertrauen zurückgewinnen muss.


Was ist eine „Aufwanderstattung"?

Der größte Teil der sog. „Aufwanderstattung“ fällt für die tierärztliche Versorgung des Tieres an, bis es reisefertig ist (z. B. Impfungen, Kastration, Chip und EU-Pass). Außerdem fallen vor Ort Kosten in den Tierheimen an, um das Überleben der Tiere zu sichern, z. B. für tierärztliche und medizinische Versorgung und für Futter. In der Regel deckt die Aufwanderstattung nicht die tatsächlichen Ausgaben – sie ist also eher ein Mindestbetrag, den wir nehmen müssen. Wir versuchen soweit wie möglich unsere Partner vor Ort bei der Versorgung der Tiere zu unterstützen. Wir wollen niemandem etwas vormachen – die Tiere im südlichen Ausland leben oft unter schrecklichen Bedingungen – die Verhältnisse dort sind nicht mit deutschen Bedingungen zu vergleichen! 

 

Die meisten Kosten entstehen dennoch hier in Deutschland, wie Ausgaben für Telefon- und Internetgebühren, Boxen-Transporte, Fahrkosten, Futterkosten in den Pflegestellen, Anschaffungen wie Geschirre, Spielzeug und auch Tierarzt-Rechnungen übernehmen wir aus eigener Tasche, um die Tierschützer vor Ort zu entlasten. Bitte haben Sie daher Verständnis, wenn wir keine Ratenzahlungen akzeptieren. 

 

Die folgende Kostenaufstellung soll Ihnen die Ausgaben schon im Vorfeld transparenter machen (alle Angaben ca.):

Auflistung


• Impfe Tollwut  (Pflicht um überhaupt ausreisen zu dürfen)

 

• Impfe Katzenseuche und -schnupfen

(Rhodos mind. 1x, wenn es zeitlich passt 2x; Fuerte immer 2x)


• Behandlung gegen Parasiten, 1 - 2x  (Flöhe, Zecken, Würmer und Ohrmilben)


• Chip und Pass 


• Transport per Flug (je nach Airline)  

 

• Kastration Kater / Katze (Kater in der Regel mit ca. 5 Monaten, Katzen mit ca. 6 Monaten)


• FeLV / FIV - Test, Katzen

Zur Info: ab einem Alter von 6 Monaten werden alle Katzen bei der Kastration immer auch gleich auf die o. g. Infektionskrankheiten getestet. Vor dem 6. Monat ist der Test nicht aussagekräftig, da es nach der Ansteckung noch bis zu 12 Wochen dauern kann, bis eigene Antikörper nachgewiesen werden können. Man kann den Test natürlich trotzdem machen lassen aber da das Kitten in dem Alter auch noch die Antikörper der Mutter im Blut hat, wäre das Ergebnis verfälscht und ohne klare Aussage.

Darum bieten wir den Test erst ab dem entsprechenden Alter an. Es steht aber jedem frei, den Test auch früher durchführen zu lassen, nur muss dieser dann komplett vom neuen Halter getragen werden.)

 

• Giardien-/Parvo-Test

 

• Pilzimpfung bei vielen Kitten, je Impfung

Kosten


 10 EUR

 

à 15 EUR

 

 

 à 10 EUR

 

25 EUR

 

105 - 120 EUR

 

60 - 80 EUR

 

40 EUR

 

 

 

 

 

 

 

25 EUR

 

2x30 EUR



Sie sehen es schon: wenn Sie die oberen Preise zusammen zählen, kommt etwas ganz anderes dabei heraus, als die Kosten, die wir an Sie weitergeben. Spätestens jetzt sollte allen klar sein, dass wir an den Vermittlungen von Katzen kein Geld verdienen und das war auch nie unser Ziel.

KITTEN (m/w), unkastriert

 

KATZEN (m/w), kastriert

 

Bei besonderen Rassemixen behalten wir uns vor, einen kleinen Aufpreis von 20 EUR zu berechnen.

 

Im Winter ( Nov.-April) fliegen die Rhodoskatzen ausschliesslich mit Aegaen Airlines. Dort kostet eine Tiertransportbox 120€ oder eine Kabinentasche 75€. In der Regel dürfen und lassen wir junge Katzen im Alter bis 6 Mon. zu zweit in der Box im Frachtraum fliegen. Dies ist für die Katzen stressfreier und so halbieren sich die Kosten. Bei Katzen, die einzeln in der Box reisen müssen, behalten wir uns vor, einen Zuschuss von 40€ zu berechnen. Junge Katzen, die einzeln fliegen, können von Rhodos auch in der Kabine fliegen. Dies entscheiden wir je nach Katze, und müssen vorab den Flugpaten fragen, ob dieser das überhaupt möchte.

 

So verhält es sich auch bei den Fuertekatzen bei der Airline Condor, die ebenfalls mit 110€ pro Box teurer ist als einige andere Airlines. Auf Fuerteventura fliegen die Katzen zu 99% im Frachtraum, da die Bestimmungen bei der Sicherheitskontrolle für Handgepäck dort etwas schwieriger sind, und wir Unfälle beim herausnehmen der Katzen aus der Kabinentasche vermeiden wollen.

170 EUR

 

200 EUR



Die Aufwanderstattung dient dem Schutz der Tiere. Deshalb wird diese IN KEINEM FALL zurück erstattet und ist auch NICHT verhandelbar, denn Tiere sind Lebewesen und keine Handelsware! 

  

Bei schwer vermittelbaren Katzen und in besonderen Fällen verzichten wir bewusst auf einen Teil der Kosten. Wenn es soweit ist, besprechen wir aber alles nochmal im Detail direkt mit dem neuen Frauchen und/oder Herrchen.

 

Die Aufwanderstattung wird bei Übergabe des Tieres in bar fällig bzw. vorher überwiesen. Folgendes möchten wir Ihnen noch mit  ans Herz legen: Wenn Sie bereits bei der Höhe der Aufwanderstattung zögern, überdenken Sie bitte Ihre Entscheidung zur Anschaffung eines Tieres nochmals gründlich, denn die Anschaffungskosten sind in der Regel der geringste Betrag bei der Tierhaltung! Auch gesunde Tiere kosten im Verlauf eines Lebens Geld. Neben Futter müssen Sie für ein Tier auch Ausgaben wie regelmäßige Tierarztbesuche, Impfungen und Entwurmungen, Spielsachen, Kratzbäume, Körbchen etc. bezahlen können. Wir wünschen unseren Schützlingen nicht, dass an diesen Sachen gespart wird. Wenn Sie sich die eigene Haltung eines Tieres nicht leisten können oder wollen oder sich nicht dauerhaft an ein Tier binden möchten, freuen wir uns auch über Ihr Engagement als Pflegestelle oder für andere Aufgaben. Ebenfalls suchen wir immer Paten für unsere Katzen – insbesondere für unsere „Langzeitinsassen“.


 

Mehr zu dem Thema finden Sie hier