Wie läuft die Vermittlung ab?

Wenn Sie Interesse an einem unserer Schützlinge haben, melden Sie sich bei dem angegeben Kontakt. So können Sie weitere Details zu dem Tier erfahren und wir können gemeinsam klären, ob das Tier zu Ihnen passt.

Im nächsten Schritt wird meist ein Vorbesuch vereinbart. Bei diesen Besuchen geht es nicht darum, Sie zu kontrollieren oder Ihren Einrichtungsgeschmack zu beurteilen – vielmehr möchten wir Sie kennenlernen! Wir möchten einfach wissen, wo das Tier in Zukunft leben wird. Bis zu dem Termin sind oft noch einige Fragen Ihrerseits aufgetaucht, die wir an dem Tag gleich besprechen können. Wenn Sie möchten, geben wir Ihnen auch noch Tipps für das künftige Zusammenleben mit Katzen. In keinem Fall kommen wir unangemeldet vorbei – weder vorher noch nachher!

Wenn dann alles passt, kann das Tier zu Ihnen nach Haus einziehen. Spätestens bei Übergabe wird dann ein Schutzvertrag aufgesetzt und die Schutzgebühr fällig.

 

Was ist ein Schutzvertrag?

 Im Tierschutz werden Tiere in aller Regel gegen einen Schutzvertrag abgegeben, sie werden also nicht „verkauft“. Der Schutzvertrag beinhaltete alle Angaben zum Tier, etwa zum Impfstatus, besonderen Merkmalen sowie zukünftigen Haltung als Wohnungstier oder Freigänger. Anders als Kaufvertrag regelt ein Schutzvertrag auch, dass das Tier – sollte es aus irgendwelchen Gründen abgegeben werden – wieder von uns zurückgenommen wird. So wollen wir verhindern, dass aus unseren Schützlingen unglückliche Wanderpokale werden.

Was ist eine Schutzgebühr?

 Die Schutzgebühr wird bei Übergabe des Tieres in bar fällig bzw. vorher überwiesen. Mit der Schutzgebühr, die auch dazu dient, einen guten und langfristigen Platz für die Tier zu bekommen, können wir nur einen Teil unserer Ausgaben für die Vermittlungstiere decken.

Ein großer Teil unserer Ausgaben fällt für die tierärztliche Versorgung des Tieres, bis es reisefertig ist (z. B. Impfungen, Kastration, Chip und EU-Pass) an. Außerdem entstehen vor Ort Kosten in den Pflegestellen – privat oder bei Tierärzten – die wir finanzieren müssen.

Weitere Kosten entstehen hier in Deutschland: Futterkosten in den Pflegestellen, weiterführende medizinische Versorgung der Tiere, administrative Ausgabe bei der Vermittlung wie Telefon- und Internetgebühren, Boxen-Transporte, Fahrkosten etc.

 

Die Schutzgebühr beträgt für:

KITTEN (m/w), unkastriert: Euro 170,-

KATZEN (m/w), kastriert: Euro 200,-

 

Bei besonderen Rassemixen behalten wir uns vor, einen kleinen Aufpreis von 20,- zu berechnen.

Die folgende Kostenaufstellung soll Ihnen die Ausgaben schon im Vorfeld transparenter machen (alle Angaben in Euro ca.):

Auflistung


• Tollwut-Impfung  (Pflicht, um überhaupt ausreisen zu dürfen)

 

• Impfung gegen Katzenseuche und -schnupfen

(Rhodos mind. 1x, wenn es zeitlich passt 2x; Fuerte immer 2x)


• Behandlung gegen Parasiten, 1 - 2x  (Flöhe, Zecken, Würmer und Ohrmilben)


• Chip und Pass 


• Transport per Flug (je nach Airline)  

 

• Kastration Kater / Katze 


• FeLV / FIV - Test, Katzen

ab einem Alter von 6 Monaten werden alle Katzen bei der Kastration immer auch gleich auf die o. g. Infektionskrankheiten getestet. Vor dem 6. Monat ist der Test nicht aussagekräftig, da es nach der Ansteckung noch bis zu 12 Wochen dauern kann, bis eigene Antikörper nachgewiesen werden können. Man kann den Test natürlich trotzdem machen lassen aber da das Kitten in dem Alter auch noch die Antikörper der Mutter im Blut hat, wäre das Ergebnis verfälscht und ohne klare Aussage. Darum bieten wir den Test erst ab dem entsprechenden Alter an. Es steht aber jedem frei, den Test auch früher durchführen zu lassen, nur muss dieser dann komplett vom neuen Halter getragen werden.)

 

• Giardien-/Parvo-Test

 

• Pilzimpfung bei vielen Kitten, je Impfung

Kosten


 10 EUR

 

je 15 EUR

 

 

je 10 EUR

 

25 EUR

 

105 - 120 EUR

 

60 - 80 EUR

 

40 EUR

 

 

 

 

 

 

 

25 EUR

 

2x30 EUR



Sie sehen es schon: Wenn Sie die Kosten zusammenzählen, kommt etwas ganz anderes dabei heraus, als die Höhe der Schutzgebühr. Spätestens jetzt sollte allen klar sein, dass wir an den Vermittlungen von Katzen kein Geld verdienen und das war auch nie unser Ziel.

Die Schutzgebühr dient dem Schutz der Tiere. Deshalb wird diese IN KEINEM FALL zurückerstattet und ist auch NICHT verhandelbar, denn Tiere sind Lebewesen und keine Handelsware!

Folgendes möchten wir Ihnen noch mit ans Herz legen: Wenn Sie bereits bei der Höhe der Schutzgebühr zögern, überdenken Sie bitte Ihre Entscheidung zur Anschaffung eines Tieres gründlich, denn die Anschaffungskosten sind in der Regel der geringste Betrag bei der Tierhaltung! Auch gesunde Tiere kosten im Verlauf eines Lebens Geld. Neben Futter müssen Sie für ein Tier auch Ausgaben wie regelmäßige Tierarztbesuche, Impfungen und Entwurmungen, Spielsachen, Kratzbäume, Körbchen etc. bezahlen können. Wir wünschen unseren Schützlingen nicht, dass an diesen Sachen gespart wird. Wenn Sie sich die eigene Haltung eines Tieres nicht leisten können oder wollen oder sich nicht dauerhaft an ein Tier binden möchten, freuen wir uns auch über Ihr Engagement als Pflegestelle oder für andere Aufgaben. Ebenfalls suchen wir immer Paten für unsere Katzen – insbesondere für unsere „Langzeitinsassen“.

 

ist der neue Hausbewohner denn auch gesund?

Unsere Tiere weisen bei Vermittlung alle nötigen Impfungen auf und sind mit einem Mikrochip gekennzeichnet. Des Weiteren sind sie entwurmt und entfloht. Meist sind die Katzen bereits kastriert, es sei denn es handelt sich um Jungtiere, die auf Grund ihres Alters noch nicht kastriert werden können. Sollte ein Tier eine uns bekannte gesundheitliche Beeinträchtigung haben, werden Sie vorher informiert und können Ihre Entscheidung dann in Ruhe fällen. Bitte bedenken Sie aber auch, dass wir die Gesundheit eines Tieres nicht garantieren können. Sollte ein Tier doch einmal kurz nach seiner Vermittlung in Deutschland erkranken, liegt es in Ihrer Verantwortung, Sorge für seine Gesundheit zu tragen. Dies ist bei einer innerdeutschen Vermittlung über ein Tierheim, eine Privatvermittlung oder einen Züchter nicht anders.

Auf was sollte ich bei der Anschaffung von Tierschutztieren besonders achten?

Die Übernahme eines Tieres aus Tierschutzbeständen verlangt besondere Fürsorge und Verständnis, da sich die Tiere den neuen Lebensgewohnheiten erst anpassen müssen. Hierfür benötigen sie Zeit und Geduld. Bitte überlegen Sie daher sorgfältig, ob Sie und auch alle anderen Personen in Ihrem Haushalt bereit sind, diese aufzubringen.

Bedenken Sie vor allem in den ersten Tagen, was das Tier erlebt hat, bevor es zu Ihnen kam. Erst wurde es evtl. von Menschen verlassen, hat vielleicht seine Mutter verloren oder wurde ihr viel zu früh weggenommen, dann vielleicht eingefangen, lebte mit vielen anderen Tieren zusammen in einer Auffangstationen oder saß allein in einem Käfig, hat evtl. Hunger, Durst, Kälte und/oder auch Gewalt erfahren müssen und danach eine Reise angetreten, um sich in einer ungewohnten Umgebung wieder zu finden. Vor allem wenn ein Tier sich zunächst nicht genau den Erwartungen entsprechend verhält und evtl. anfangs unsicher oder ängstlich ist, stellt sich heraus, wie gut die Anschaffung des neuen Mitbewohners vorher überlegt war.

Seien Sie daher nicht ungeduldig, wenn Ihr neues Familienmitglied in den ersten Tagen mit Stress bedingtem Durchfall, Unsauberkeit, Scheu oder sonst irgendwie anders als erwartet reagiert. Machen Sie sich bewusst, dass Sie es mit einem Tier zu tun haben, dass erst sein Vertrauen zurückgewinnen muss.